Werbetaschen Beckmann

Entsorgung

Entsorgung / Verpackungsverordnung

Mit in Kraft treten der fünften Novelle der Verpackungsverordnung am 04.04.2008 (VerpackV) sind grundsätzlich alle Verpackungen, die an private Haushalte gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren.

Erstinverkehrbringer sind verpflichtet sich an einem dualen System zu beteiligen und Gebühren für die Entsorgung zu entrichten. Ein Erstinverkehrbringer ist, wer befüllte Verkaufs- / Serviceverpackungen erstmals in Verkehr bringt.

Sofern Sie selbst einen Vertrag mit einem Dualen System geschlossen haben, sind Sie bereits lizensiert und melden die in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen Ihrem Entsorgungspartner.

Unseren nicht linzensierten Kunden bieten wir die Möglichkeit, die Meldung und Abrechnung der in Verkehr gebrachten Menge an Taschen / Verpackungen zu übernehmen. Das ist für Sie kostenneutral und unkompliziert. Wir beraten Sie dazu gerne.

Die Entsorgungskosten werden nach Gewicht berechnet.

Ein Beispiel: 3.000 Kraftpapiertragetaschen im Format 26x35x12cm haben ein Gewicht von 75 KG. Dafür fallen 12,50 Euro Gebühren für die Entsorgung an. Diese Gebühren geben wir zu 100% an unseren Lizensierungspartner weiter.

Hinweis auf Beteiligung am Rücknahmesystem der Landbell AG

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz angeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Website der Landbell AG, oder beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)